Inhalt des Gesetzes

Seit 2014 ist das “Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten” in Kraft. Dieses Gesetz reguliert unter anderem den bewilligungspflichtigen Schneesportunterricht ausserhalb der gesicherten Pisten und definiert die erlaubten Tätigkeitsfelder der Schneesportlehrpersonen.

Für detaillierte Informationen und Kontaktdaten zu kantonalen Stellen im Zusammenhang mit der “Risikoaktivitätenverordnung” besuche bitte die Webseite des Bundesamts für Sport (BASPO):

BASPO

Nützliches

Academy Nr. 33

Fragen & Kontakt

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